Einreisen in Uganda:
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1. |
Jeder Passagier muss bei
der Einreise in Uganda einen negativen PCR COVID 19 Test
vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der Einreise
datiert sein darf. Fluglinien sind verhalten, keine
Passagiere nach Uganda an Bord zu nehmen, die über keinen
negativen PCR COVID 19 Test verfügen. |
2. |
In Uganda ankommenden
Passagieren die keinen negativen PCR COVID 19 Test vorweisen
können, wird die Einreise verweigert und müssen diese mit
derselben Fluglinie abreisen, mit der sie angekommen sind. |
3. |
Der PCR COVID 19 Test
muss von einem Labor ausgestellt sein, welches vom Land in
dem die Abreise stattgefunden hat hierzu authorisiert ist. |
4. |
Bei der Einreise werden
alle Passagiere einer Körpertemperaturkontrolle unterzogen
und auf andere Anzeichen einer infektiösen Krankheit vom
Gesundheitsteam des Flughafens, mit Unterstützung des
Gesundheitsministeriums, untersucht.
Weist ein Passagier Zeichen und/oder Symptome
einer infektiösen Erkrankung auf, wird diese(r) direkt von
der Einreisestelle mit einer Ambulanz in eine Isolierstation
des Entebbe Hospitals gebracht, wo nähere Untersuchungen und
Tests ausgeführt werden. Der betroffene Passagier erhält die
Ergebnisse der Untersuchung innerhalb von 24 - 48 Stunden.
Bis zum Vorliegen der Ergebnisse muss der Passagier in der
Isolierstation des Entebbe Hospitals verbleiben. |
5. |
Wird im Zuge der unter 4.
genannten Tests ein positives PCR COVID 19 Testergebnis
festgestellt, wird der Patient - unabhängig welcher
Nationalität - direkt in ein COVID 19 Behandlungszentrum
gebracht. Wünscht ein ausländischer Patient eine Behandlung
außerhalb der Republik Uganda, wird ihr/ihm dies auf eigene
Kosten gestattet, sofern beim Transport das medizinische
COVID 19 Evakuierungsprotokoll eingehalten wird. |
6. |
Bei der Einreise eines
ugandischen Staatsbürgers ohne PCR COVID 19 Test, wird
diese(r)m die Einreise erlaubt. In diesem Fall muss der/die
Einreisende auf eigene Kosten einen PCR COVID 19 Test (US$
65) durchführen lassen und bis zum Vorliegen der Ergebnisse
- ebenso auf eigene Kosten - in Quarantäne. |
7. |
Reiseveranstalter sind
angehalten den Gesundheitsstatus Ihrer Kunden, der zur
Einreise in Uganda erforderlich ist, genau zu beobachten. |
8. |
Veränderungen in der
Entwicklung werden durch entsprechende Verordnungen des
Gesundheitsministeriums behandelt. |
Ausreisen aus Uganda:
1. |
Alle Passagiere die aus
Uganda ausreisen müssen über einen negativen PCR COVID 19
Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor dem
Boarding datiert sein darf. |
2. |
In Ausnahmefällen, in
denen Passagiere in deren Zielländer keinen negativen PCR
COVID 19 Test vorweisen müssen, sind diese zum Nachweis der
Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen
PCR COVID 19 Test des Ziellandes verpflichtet und erhalten
in diesen Fällen die Erlaubnis zum Boarden. |
3. |
Passagieren die Zeichen
und/oder Symptome infektiöser Krankheiten aufweisen, die vom
Gesundheitsteam des Flughafens erkannt werden und diesem zu
melden sind, wird das Boarding nicht gestattet und werden
diese in eine Isolierstation verbracht, zur medizinischen
Untersuchung und gegebenenfalls deren Behandlung. |
Allgemeine Information:
Die vorstehenden Richtlinien gelten für
alle Flughäfen in Uganda, sowohl für alle ankommenden und
abgehenden internationalen Flüge.
Die vorstehenden Richtlinien wurden in Übereinstimmung mit
den geltenden internationalen Civil Aviation Organization
(ICAO) Richtlinien und regionalen Flughafenrichtlinien zur
COVID 19 Handhabung, erstellt.
Das Gesundheitsministerium errichtet und
betreibt keine COVID-19 Testlabore an Flughäfen. |









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