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ENTEBBE INTERNATIONAL AIRPORT GEÖFFNET AB 01.10.2020

Ein- und Ausreisebestimmungen

Stand 01.10.2020

 

Einreisen in Uganda:

  1. 1. Jeder Passagier muss bei der Einreise in Uganda einen negativen PCR COVID 19 Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor der Einreise datiert sein darf. Fluglinien sind verhalten, keine Passagiere nach Uganda an Bord zu nehmen, die über keinen negativen PCR COVID 19 Test verfügen.
    2. In Uganda ankommenden Passagieren die keinen negativen PCR COVID 19 Test vorweisen können, wird die Einreise verweigert und müssen diese mit derselben Fluglinie abreisen, mit der sie angekommen sind.
    3. Der PCR COVID 19 Test muss von einem Labor ausgestellt sein, welches vom Land in dem die Abreise stattgefunden hat hierzu authorisiert ist.
    4. Bei der Einreise werden alle Passagiere einer Körpertemperaturkontrolle unterzogen und auf andere Anzeichen einer infektiösen Krankheit vom Gesundheitsteam des Flughafens, mit Unterstützung des Gesundheitsministeriums, untersucht.

    Weist ein Passagier Zeichen und/oder Symptome einer infektiösen Erkrankung auf, wird diese(r) direkt von der Einreisestelle mit einer Ambulanz in eine Isolierstation des Entebbe Hospitals gebracht, wo nähere Untersuchungen und Tests ausgeführt werden. Der betroffene Passagier erhält die Ergebnisse der Untersuchung innerhalb von 24 - 48 Stunden. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse muss der Passagier in der Isolierstation des Entebbe Hospitals verbleiben.

    5. Wird im Zuge der unter 4. genannten Tests ein positives PCR COVID 19 Testergebnis festgestellt, wird der Patient - unabhängig welcher Nationalität - direkt in ein COVID 19 Behandlungszentrum gebracht. Wünscht ein ausländischer Patient eine Behandlung außerhalb der Republik Uganda, wird ihr/ihm dies auf eigene Kosten gestattet, sofern beim Transport das medizinische COVID 19 Evakuierungsprotokoll eingehalten wird.
    6. Bei der Einreise eines ugandischen Staatsbürgers ohne PCR COVID 19 Test, wird diese(r)m die Einreise erlaubt. In diesem Fall muss der/die Einreisende auf eigene Kosten einen PCR COVID 19 Test (US$ 65) durchführen lassen und bis zum Vorliegen der Ergebnisse - ebenso auf eigene Kosten - in Quarantäne.
    7. Reiseveranstalter sind angehalten den Gesundheitsstatus Ihrer Kunden, der zur Einreise in Uganda erforderlich ist, genau zu beobachten.
    8. Veränderungen in der Entwicklung werden durch entsprechende Verordnungen des Gesundheitsministeriums behandelt.

    Ausreisen aus Uganda:

    1. Alle Passagiere die aus Uganda ausreisen müssen über einen negativen PCR COVID 19 Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor dem Boarding datiert sein darf.
    2. In Ausnahmefällen, in denen Passagiere in deren Zielländer keinen negativen PCR COVID 19 Test vorweisen müssen, sind diese zum Nachweis der Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR COVID 19 Test des Ziellandes verpflichtet und erhalten in diesen Fällen die Erlaubnis zum Boarden.
    3. Passagieren die Zeichen und/oder Symptome infektiöser Krankheiten aufweisen, die vom Gesundheitsteam des Flughafens erkannt werden und diesem zu melden sind, wird das Boarding nicht gestattet und werden diese in eine Isolierstation verbracht, zur medizinischen Untersuchung und gegebenenfalls deren Behandlung.

    Allgemeine Information:

    Die vorstehenden Richtlinien gelten für alle Flughäfen in Uganda, sowohl für alle ankommenden und abgehenden internationalen Flüge.

    Die vorstehenden Richtlinien wurden in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Civil Aviation Organization (ICAO) Richtlinien und regionalen Flughafenrichtlinien zur COVID 19 Handhabung, erstellt.

    Das Gesundheitsministerium errichtet und betreibt keine COVID-19 Testlabore an Flughäfen.