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Ankunft per Flugzeug Der zentrale Flughafen Ugandas ist der Entebbe International Airport, der ca. 40 km südlich von Kampala liegt, in der seeseitig gelegenen Stadt Entebbe. Die Lage des Flughafens bietet einen spektakulären ersten Eindruck von Uganda beim Anflug über den Lake Victoria.
Eine Anzahl von internationalen Fluglinien führen regelmäßige Flüge von und nach Entebbe durch. Diese sind:
Es gibt sowohl Internationale als auch Standard Hotels in Entebbe sowie in Kampala. Falls Ihr Hotel keinen Shuttelservice anbietet, oder sie diesen nicht gebucht haben, gibt es die Möglichkeit am Flughafen ein Taxi zu nehmen, oder die Dienste eines Reiseveranstalters - die auch dort stationiert sind - in Anspruch zu nehmen.
Die Grenzübergänge an den Hauptstraßen sind offen bei Malaba, Busia, Mutukula, Kisoro, Arua, und Lwakhakha. Um auf ugandischen Straßen fahren zu dürfen benötigt man einen gültigen Führerschein, sowie ein Fahrtenbuch. Als Fahrer eines Kraftfahrzeuges müssen bei Verlangen ebenso die Versicherungskarte (>> Reisen) vorweisen können und für die Benützung der Straßen eine Gebühr bezahlen.
Wöchentlich gibt es die Möglichkeit von Mwanza in Tanzania nach Port Bell zu reisen. Diese Verbindung, die von der Tanzania Railways Corportation in Zusammenarbeit mit der Uganda Railways Corporation angeboten wird, besteht seit Februar 1999. Die MV Victoria verkehrt zwischen Mwanza, Bukoba und Port Bell, jeden Sonntag, Montag und Dienstag. Die MV Victoria verlässt Mwanza Sonntags um ca. 14:00 Uhr, kommt um ca. 07:00 Uhr Morgens in Port Bell an und fährt am selben Tag wieder zurück, wobei die Abreisezeit ca. 16:00 Uhr ist. Veränderungen der Reisezeiten vorbehalten.
Die Ausreisegebühr ist wie in vielen anderen Ländern schon im Ticketpreis inbegriffen.
Persönliches Gepäck welches sich im Eigentümer des Reisenden befindet und von diesem mitgeführt wird, kann unter der Voraussetzung zollfrei eingeführt werden, dass dieses bei der Ausreise wieder ausgeführt wird. Die folgenden Artikel können zollfrei eingeführt werden:
1. Spirituosen, Wein,
Likör in einer Gesamtmenge von maximal 1 Liter. Souvenirs können ohne Zoll exportiert werden. Ausgenommen hiervon sind jegliche Arten von Jagdtrophäen, wie z.B. Zähne, Knochen, Horn, Muscheln, Klauen, Häute, Federn oder ähnliches, deren Ausfuhr ausdrücklich verboten ist. Verstöße gegen diese Ausfuhrbeschränkungen werden mit dem vollen Umfang der diesbezüglich strengen Gesetze geahndet. |
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ANREISE
Mit dem Flugzeug: Über den 40 km vom Stadtzentrum entfernt gelegenen Internationalen Flughafen Entebbe. Mit dem Auto: Ein modernes Straßennetz verbindet die Stadt mit den verschiedenen Grenzposten und anderen Städten. Mit der Bahn: Kampala verfügt über Bahnverbindungen mit anderen Geschäftszentren in Uganda und benachbarten Ländern. Mit dem Schiff: Ein Fährservice verbindet Port Bell sowohl mit Mwanza in Tansania als auch mit den nahe liegenden Ssese –Inseln. |
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Jinja ist ein bedeutendes Handelszentrum und die zweitgrößte Stadt Uganda´s. 80 km östlich von Kampala gelegen, befindet sich Jinja, die an den Ufern des Victoriasees an der Quelle des Nils gelegene Stadt.
Jinja ist in erster Linie eine Industriestadt und eignet sich hervorragend dazu, diesen zentralen Landesteil Uganda´s zu erkunden. In der Umgegend Jinja s liegen bedeutende landwirtschaftliche Anbaugebiete mit großen Tee- und Zuckerrohrplantagen.
SEHENSWERTES
ANREISE
Mit dem Flugzeug: Einreise mit Kleinflugzeugen über den Flughafen Jinja´s. Mit dem Auto: 80 km auf geteerten Straßen bis nach Kampala, 143 km bis zur kenianischen Grenze in Busia. Mit dem Schiff: Fährverbindungen auf dem Viktoriasee einschließlich Verbindungen nach Mwanza (Tansania).
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Abenteuerreisende finden in Jinja den ultimativen Adrenalinkick. Rafting am Nil! Schauen Sie in den "Impressionen" was unsere Reisenden bereits erlebt haben. |
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Wenn Sie einen Aufenthalt über mehrere Monate planen, empfehlen wir Ihnen in Ihrer Landesvertretung Bescheidzugeben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Achten Sie darauf welche Befugnisse die Konsularische Vertretung Ihrer Wahl hat. Nicht jede hat eine Visumbefugnis. |
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FLUGVERBINDUNGEN (Stand per 16.07.2007)
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